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Ihre Steuererklärung in Hannover und Umgebung

Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Zahlen liefert und Tatsachen darlegt, die dort zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Festsetzung der Steuer benötigt werden. Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuer­­erklärung, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht – man spricht in diesem Fall von der sogenannten Pflichtveranlagung.

Aber auch ohne bestehende Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann sich eine Einkommensteuer­veranlagung durchaus für Sie lohnen, haben Sie hohe Aufwendungen in bestimmten Bereichen, wie z.B. Handwerker­leistungen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungs­kosten, doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten oder Ähnliches, führt dies schnell zu einer Erstattung. Dieser Fall wird als Veranlagung auf Antrag bezeichnet.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuer­erklärung. Damit alles reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen, bereits frühzeitig alle Belege über Aufwendungen zu sammeln, die mit Ihrem Arbeitsverhältnis oder anderen Einnahmen, im Zusammenhang stehen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch, was für die Erstellung Ihrer Erklärung benötigt wird. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen durch das Finanzamt.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung der Steuererklärung
  • Elektronische Übermittlung
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einspruchsverfahren
  • Begleitung bei Steuerprüfungen und ggf. Steuerstrafverfahren
  • Alterseinkünfte
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
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